Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
e-fon AG („e-fon“) ist im Bereich Telekommunikation tätig.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Dienstleistungen bzw. Produkte, die e-fon für seine Kunden („Kunde“) erbringt bzw. seinen Kunden überlässt.
Als Kunde gilt jede natürliche und juristische Person, die mit e-fon einen Vertrag abgeschlossen hat. Übrige Vertragsbestimmungen wie Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements, Benutzerrichtlinien usw. gehen den AGB im Falle von Widersprüchen vor. Die jeweils gültigen AGB sind auf der Homepage von e-fon, unter http://www.e-fon.ch, publiziert.
2. Leistungen von e-fon
e-fon erbringt Leistungen im Bereich Telekommunikation gemäss separater Vereinbarung. e-fon erbringt die Leistungen sorgfältig gemäss AGB sowie übrigen Vertragsbestimmungen. e-fon kann zur Leistungserbringung jederzeit Dritte beiziehen bzw. beauftragen. Jede Haftung seitens e-fon für diese Dritte sowie für Hilfspersonen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Kunde anerkennt, dass Leistungen nur bezogen werden können, wenn die erforderlichen technischen Voraussetzungen seinerseits erfüllt sind. e-fon entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und kann die Anmeldung eines Kunden wegen fehlender Voraussetzung oder auch ohne Begründung ablehnen.
3. Endgeräte
Sofern nicht anders vereinbart, sind alle dem Kunden während der Vertragsdauer überlassenen Geräte nur zum Gebrauch überlassen und bleiben vollständig Eigentum von e-fon. Der Versand der Endgeräte erfolgt auf Kosten und Gefahr/Verantwortlichkeit des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
Falls nicht anders vereinbart, ist die Installation des Endgeräts Sache des Kunden; e-fon stellt eine Installationsanleitung zur Verfügung. Für unsachgemässe Installation übernimmt e-fon keine Haftung.
Die Versicherung des Endgeräts ist Sache des Kunden. Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung des Endgeräts.
Bei Störungen muss der Kunde e-fon sofort benachrichtigen. e-fon sorgt für schnellstmöglichen Ersatz oder Reparatur und entscheidet nach eigenem Ermessen über Ersatz oder Reparatur. Der Kunde ist nicht befugt, ein Endgerät selbst oder durch Dritte reparieren zu lassen. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder Anrechnung von Grundgebühren wegen Ausfall eines Endgeräts besteht nicht.
Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung des Endgeräts und ist für den vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich. Verkauf, Überlassung oder Untermiete des Endgeräts ist untersagt. Jede andere als die vertraglich vereinbarte Verwendung des Endgeräts ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, wie auch das Öffnen des Gehäuses oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritte.
Kommt das Endgerät durch Diebstahl oder aus anderen Gründen abhanden, ist der Kunde verpflichtet, dies e-fon unverzüglich zu melden, damit die vereinbarten Leistungen sofort gesperrt werden können. Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen, die bis zur Sperrung anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.
e-fon ist berechtigt, bei Vertragsverletzung durch den Kunden das Endgerät ausser Betrieb zu nehmen, bis der vertrags- und rechtmässige Zustand wieder hergestellt ist.
e-fon behält sich vor, für Sperrung der Leistung, Ausserbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme des Endgerätes eine Gebühr zu verrechnen.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich die Dienstleistungen bzw. die Produkte im Rahmen der AGB und der anwendbaren schweizerischen und internationalen Gesetze zu nutzen und alle üblichen Sicherheitsvorkehrungen (siehe auch Ziffer 9. Sicherheit) einzuhalten. Er ist für eine fristgerechte Bezahlung dieser Nutzung (siehe Ziffer 5) verantwortlich. Der Kunde haftet für die Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen durch sich und/oder durch Dritte bzw. unbefugten Dritten selber.
Der Kunde hält alle Vertragsdaten geheim, namentlich PIN-Codes, Passwörter, Benutzeridentifikationen usw. und ist bei Missachtung dieser Bestimmung für sämtliche daraus entstehenden Schäden haftbar.
Der Kunde ist verpflichtet, e-fon seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben sowie alle Änderungen vorgängig schriftlich oder telefonisch mitzuteilen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Adresse des Standortes zu nennen, an dem das Endgerät eingesetzt wird. Dies um die korrekte Anwahl von Notfallnummern wie 118, 117 u.ä. durch e-fon zu gewährleisten.
Der Kunde ist sich bewusst, dass die Standorterkennung für die Anwahl von Notfallnummern nur vom genannten Standort aus möglich ist. Wird das Endgerät an einem anderen als diesem Standort eingesetzt, ist die Anwahl der korrekten Notfallnummer mit Standorterkennung nicht gewährleistet.
In einigen Ländern ist eine Erlaubnis zum Betrieb von Internet Telephonie erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich, sich vor Inbetriebnahme des e-fon Services bei den zuständigen Behörden zu erkundigen.
Betreffend Versicherung für Endgeräte siehe Ziffer 3 Absatz 3.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die aktuellen und verbindlichen Preise sind unter http://www.e-fon.ch publiziert.
Vorbehalten sind anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und e-fon. e-fon kann die Preise jederzeit ändern und teilt dies dem Kunden rechtzeitig mit. Sollte der Kunde durch Preisänderungen erheblich benachteiligt werden, kann er den Vertrag per Inkrafttreten der Änderung künden. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der neuen Preise.
Nutzungsunabhängige Gebühren, wie z. B. Grundgebühren, bleiben auch bei gesperrten Dienstleistungen geschuldet. e-fon kann bei Zweifel an der Einhaltung der Zahlungsbedingungen vom Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen verlangen.
Der Kunde bezahlt die Rechnungen für die erbrachten Dienstleistungen innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist oder dem angegebenen Fälligkeitsdatum. Beim Fehlen einer Zahlungsfrist oder eines Fälligkeitsdatum gilt 30 Tage ab Datum der Rechnungsstellung.
Der Kunde kann bis zum Fälligkeitstermin schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als akzeptiert. Die Rechnung muss trotz Einwänden vollständig und termingerecht beglichen werden. Falls die Einwände von e-fon akzeptiert werden, erstattet sie die bemängelte Leistung in dem von ihr akzeptierten Umfang zurück.
Mit Ablauf der Zahlungsfrist bzw. des Fälligkeitsdatums befindet sich der Kunde automatisch, d.h. ohne Mahnung, im Verzug. e-fon ist berechtigt, die Dienstleistung sofort zu unterbrechen und nach Ablauf der 1. Mahnung den Vertrag fristlos, ohne weitere Meldung zu beenden. Der Kunde muss die von ihm benutzten Endgeräte an e-fon retournieren oder e-fon Zugang zur Deinstallation gewähren.
e-fon behält sich vor, eine Mahngebühr zu erheben und für Sperrung der Leistung, Ausserbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme des Endgerätes eine Gebühr zu verrechnen.
6. Vertragsbeginn, Dauer und Kündigung
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald e-fon die Anmeldung des Kunden akzeptiert hat, in jedem Fall jedoch mit Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vertragsdauer unbestimmt. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag jederzeit von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf das Monatsende gekündigt werden.
Falls eine Mindestvertragsdauer vereinbart ist und der Kunde den Vertrag vor Ablauf kündigt, muss er e-fon das bis zum Ende der Mindestlaufzeit geschuldete Entgelt bezahlen, selbst wenn er die Dienstleistung nicht mehr nutzt.
7. Vertragsänderung
e-fon kann AGB, Preise und Dienstleistungen jederzeit ändern. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig in geeigneter Form und unter Bekanntgabe des Gültigkeitstermins mitgeteilt. Sollte der Kunde durch die Änderung erheblich benachteiligt sein, so hat er das Recht, die Dienstleistung per Inkrafttreten der Änderung zu künden. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.
8. Datenschutz
e-fon hält sich im Umgang mit Kundendaten an die gemäss Schweizer Recht geltenden gesetzlichen Bestimmungen. e-fon darf im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, z.B. Serviceverbesserung, Kundendienst, Inkasso usw., Kundendaten an ausgewählte Dritte weitergeben.
e-fon darf Kundendaten zu Marketingzwecken für sich und ausgewählte Partnerfirmen verwenden.
9. Sicherheit
e-fon unternimmt geeignete Massnahmen, um eine maximale Sicherheit im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Kunden zu gewährleisten. e-fon kann jedoch keine Gewährleistung dafür abgeben, dass ihre Dienstleistungen frei von Viren, Würmern, Trojanern usw. sind.
Der Kunde ist sich bewusst, dass das Internet nicht sicher ist, insbesondere, dass unerlaubte Eingriffe auf sein Computersystem durch Dritte vorkommen können. Der Kunde trifft die notwendigen Massnahmen zur Verhinderung solcher Eingriffe und unterlässt alle Aktivitäten, welche System- und Netzwerksicherheit gefährden können. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften gilt als Vertragsverletzung. Für jeden in diesem Zusammenhang entstehenden direkten oder indirekten Schaden, ist eine Haftung durch e-fon ausgeschlossen.
10. Illegale, missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung
Der Kunde ist verpflichtet bei der Nutzung der e-fon Dienstleistungen, die AGB, übrige Vertragsbestimmungen und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen die Dienstleistungen nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden.
e-fon behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts auf Missbrauch oder Verstösse gegen das Gesetz, diese AGB oder übrige Vertragsbestimmungen, die Dienstleistungen ohne Weiteres einzustellen und allfällige rechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten.
11. Haftung
e-fon will für ihre Kunden qualitativ hoch stehende Dienstleistungen erbringen. Das Ausbleiben von Störungen und Unterbrüchen bzw. die jederzeitige unterbruchsfreie Verfügbarkeit kann e-fon jedoch nicht garantieren.
e-fon haftet für Schäden, welche dem Kunden durch Absicht oder grobfahrlässiges Handeln von e-fon entstehen. Jede weitere Haftung für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12. Geistiges Eigentum und andere Rechte
e-fon gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung an den von e-fon zur Verfügung gestellten Dienstleistungen gemäss AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Alle entsprechenden Eigentums- oder Immaterialgüterrechte stehen unverändert e-fon oder dem Lizenzgeber zu.
13. Sonstige Vereinbarungen
Der Kunde kann den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der e-fon übertragen. e-fon ist berechtigt den Vertrag oder einzelne Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden für den Vertrag bedürfen der schriftlichen Form.
Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen e-fon auf das Verrechnungsrecht.
14. Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Zürich. Zwingende Gerichtsstände sind vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der e-fon AG (Mai 2007)